Wie auch immer die Präsidentschaftswahl in den USA ausgehen wird, ist doch eines sicher: Die öffentlichen Schulden des Landes befinden sich im exponentiellen Anstieg und die Zahlungskrise wird voraussichtlich während der kommenden Amtszeit eintreten. Das hat wesentliche Auswirkungen auf den Goldpreis, nicht nur in Dollar. Physisches Gold, gelagert außerhalb des Bankensystems, ist die beste Absicherung gegen den Zusammenbruch von Papierwährungen. Die Abkehr zahlreicher Staaten von der Verwendung des Dollars als Handelswährung trägt zu einer deutlichen Verschärfung der Situation bei. Und auch ihre Zentralbanken setzen auf das Geld letzter Instanz – Gold bietet Sicherheit.
Rein nominal haben die Vereinigten Staaten die höchsten Schulden weltweit, derzeit etwa 35,5 Billionen US$, pro Kopf 107.560 US$. Die wesentlichen Treiber dieses Anstiegs sind die ausufernden Zinszahlungen (über 1 Billion pro Jahr) sowie die Ausgaben für Rüstung und Konjunkturprogramme. Die Hauptgefahr dieser Entwicklung liegt in einer Entwicklung, die man als Hyperinflation bezeichnet: Um die Ausgaben stemmen zu können, werden immer neue Staatsanleihen ausgegeben, die jedoch bei der FED landen, weil sie auf dem freien Markt nicht genügend Käufer finden. Die FED bezahlt sie mit neu geschaffenem Geld. Die steigende Verschuldung führt so zu einem Anstieg der Geldmenge, also Inflation. Bleiben dabei die Gütermengen gleich, dann steigen die Preise, also gehen auch die Ausgaben der Regierung nach oben.
Verschärft wird diese ohnehin schon toxische Entwicklung durch das Bestreben verschiedener Länder, sich von ihren Dollarreserven zu lösen und dafür Gold zu kaufen. Wenn Länder wie China ihre amerikanischen Staatsanleihen verkaufen und ihre Dollars für den Kauf von Gold einsetzen, steigt das Angebot an Staatsanleihen und Dollars auf dem Markt. Der Wertverfall von beiden wird dadurch deutlich beschleunigt. Die beiden größten internationalen Gläubiger der USA sind Japan und China. Da der Zusammenbruch der japanischen Währung sogar noch weiter fortgeschritten ist, droht die Liquidierung der von Japan gehaltenen US-Staatsanleihen unmittelbar. Auch Chinas Wirtschaft sieht nicht besonders gut aus. Auf Platz 3 folgt Großbritannien, ein Land, das ebenfalls mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.
Die künftige US-Regierung wird die galoppierende Neuverschuldung nicht auf ein verträgliches Maß beschränken können, ohne die bereits vorhandene Gefahr gesellschaftlicher Unruhen weiter zu verstärken. Einen Schuldenschnitt kann sie aber auch nicht durchsetzen, ohne ihre offiziellen Goldreserven anzutasten. Deren letzte Bestandskontrolle liegt jedoch Jahrzehnte zurück und es gibt seit Jahren Zweifel an der Existenz dieser Goldreserven. Sollte die Regierung der USA vor dem wirtschaftlichen Offenbarungseid stehen, aber kein Gold beschaffen können, weil es verkauft oder verliehen wurde, ist der Dollar auf einen Schlag wertlos. Das wahrscheinlichste Ereignis dürfte daher eine Währungsreform sein. Sie wird spätestens dann erforderlich, wenn die Dollarbestände und US-Staatsanleihen ausländischer Gläubiger in Riesenmengen zurück in die USA fließen.
Währungsreformen sind nicht nur denkbar, sondern wurden in der Vergangenheit immer dann eingesetzt, wenn eine Währung kollabiert ist, und das war häufig der Fall. Damit ist aber noch nicht die Frage beantwortet, wie die ausländischen Gläubiger auf den dramatischen Wertverfall ihrer Dollarbestände reagieren werden. Jahrzehntelang haben sich die Vereinigten Staaten auf der Ganzen Welt verschuldet und galten dabei stets als absolut sicherer und zuverlässiger Schuldner. Erst jetzt setzt sich die Erkenntnis durch, daß es sich dabei um ein riesiges Ponzi-System handelt, bei dem alte Schulden durch immer neue Schulden zurückgezahlt wurden. Solche Schneeball-Systeme gehen eine kleine Weile gut, erreichen dann aber einen Punkt, ab dem ihr Zusammenbruch nicht mehr abgewendet werden kann. Dieser Punkt wurde bereits vor Jahren überschritten. Der Kollaps der US-Schulden ist sicher. Fraglich ist nur der Zeitpunkt seines Eintritts.
Zu den wichtigsten Gründen, Edelmetalle im Zollfreilager verwahren zu lassen, gehört die Einsparung der Mehrwertsteuer beim Kauf. In langen Seitwärtsphasen drängt sich aber dem einen oder anderen Anleger die Frage auf, ob nicht die Verwahrentgelte nach und nach die durch die Mehrwertsteuerbefreiung erzielte Einsparung aufzehren. Überschlagsweise kann man den Mehrwertsteuersatz durch die Lagergebühr teilen und erhält so – theoretisch – die Anzahl der Jahre, bis der Vorteil aufgezehrt ist. Tatsächlich ist dieser Ansatz falsch, wie wir in einer Modellrechnung zeigen können.
Es ist allerdings wichtig, die Kostenseite nicht zum alleinigen Entscheidungskriterium zu machen. Gegenüber der Lagerung von Barren zu Hause oder im Schließfach bietet das Zollfreilager folgende wesentliche Vorteile:
- Sie bekommen Edelmetalle zu Großhandelspreisen, selbst mit einem kleinen Investment erwerben Sie einen Anteil an einem größeren und damit günstigeren Barren.
- Mehr Sicherheit durch die Lagerung in professionell geführten Hochsicherheitsbereichen, wobei die Ware voll versichert ist. Die Lagerung zu Hause ist vergleichsweise unsicher, außerdem scheuen sich die Hausratsversicherungen, das Material adäquat zu versichern. Und man weiß nie, wer Informationen über den Versicherungsumfang erhält.
- Mehr Flexibilität beim Verkauf: Anders als privat gelagerte Edelmetalle, die zunächst physisch zu einem Händler verbracht werden müssen, kann die Ware aus dem Zollfreilager sehr schnell abgegeben werden. Die dafür erforderlichen Papiere lassen sich per Email oder auf dem Postweg sehr viel schneller übermitteln als schwere Barren – auch zwischendurch, etwa in der Mittagspause. Dadurch können Preisspitzen besser genutzt werden, mit etwas Geschick kann man also einen besseren Preis erzielen.
- Wenn man Barren aus eigener Verwahrung verkaufen möchte, müssen sie zunächst auf Echtheit geprüft werden, was zu Verzögerungen und sogar zu Komplikationen führen kann. Wenn Sie Ihre Edelmetalle aus dem Zollfreilager zurückverkaufen, so besteht völlige Klarheit über die Echtheit der Ware, die Sie ja auch als echt verkauft bekommen haben.
Das sind bedeutende Vorteile der Verwahrung im Zollfreilager, die für sich genommen schon einen gewissen Kosteneinsatz rechtfertigen würden. Wie sieht es aber mit den Gebühren im Vergleich zur Mehrwertsteuer aus? Fährt man mit dem Zollfreilager günstiger oder kostet es mehr? Unsere Modellrechnung kommt zu einem überraschenden Ergebnis.
Für den Vergleich haben wir einen regelmäßig um zwei Euro pro Jahr steigenden Silberpreis angenommen. Im ersten Jahr der Berechnung steht er bei 14 Euro, im folgenden bei 16 Euro, dann bei 18 Euro und zuletzt, im neunten Jahr, bei 30 Euro. Das entspricht der groben, stark geglätteten Preisentwicklung (in US$) von 2016 bis 2024. Für die Modellrechnung werden außerdem keine Auf- und Abschläge für Kauf und Verkauf berücksichtigt, weil sie bei der privaten Verwahrung und beim Zollfreilager ungefähr gleich sind. Angelegt werden einmalig 100.000 Euro im ersten Jahr, im neunten Jahr wird alles verkauft. Das Verwahrentgelt wurde mit dem Satz eines teureren Anbieters (1,75 % pro Jahr) und mit dem günstigeren Satz der EM Global Service AG (1,08 % pro Jahr) angesetzt.
Anleger A entscheidet sich für Silberbarren, die er mit Mehrwertsteuer kauft und selbst lagert. Von seinen 100.000 Euro fließen 83.333 Euro in das Silber und der Rest geht als Steuer an den Staat. Er bekommt für sein Geld 5.952 Unzen zu je 14 Euro und hat keine weiteren Kosten. Nach neun Jahren verkauft er alles zu einem Preis von 30 Euro je Unze, er bekommt also 178.560 Euro.
Anleger B und Anleger C wählen die Verwahrung im Zollfreilager und entscheiden sich für verschiedene Anbieter: Anleger B bezahlt für die Verwahrung 1,75 % pro Jahr, Anleger C bezahlt jährlich 1,08 %. Beide bekommen für ihre 100.000 Euro jeweils 7.143 Unzen Silber zu je 14 Euro, beide verkaufen nach neun Jahren zu einem Preis von 30 Euro je Unze und erhalten somit 214.290 Euro für ihr Silber, also 20 % mehr als Anleger A. Allerdings haben beide jährlich ihre Gebühren bezahlt: Anleger B hat dafür 24.750 Euro aufgewendet und somit einen Reinerlös von 189.540 Euro. Anleger C hat 15.350 Euro bezahlt und einen Reinerlös von 198.940 Euro. Der finanzielle Vorteil der beiden gegenüber Anleger A beträgt 10.980 Euro bzw. 20.380 Euro. Interessant ist auch: Wer auf ein günstigeres Verwahrentgelt achtet, hat fast den gleichen finanziellen Vorteil gegenüber einem Anleger mit höheren Gebühren (nämlich 9.400 Euro), wie dieser gegenüber einem Anleger, der die Mehrwertsteuer bezahlt (10.980 Euro).
Verwahrentgelte können sich zwar summieren, insbesondere bei steigenden Edelmetallpreisen. Aber trotzdem ist die Lagerung im Zollfreilager unschlagbar, weil man von Anfang an deutlich mehr an Edelmetallen bekommt, deren Wertzuwachs einem entgeht, wenn man einen Teil seines Geldes zu Beginn des Investments für die Mehrwertsteuer aufwendet. Die Gesamthöhe der Gebühren im Vergleich zur Anlagesumme ist außerdem überschaubar: Wer den richtigen Verkaufszeitpunkt erwischt, was mit dem Zollfreilager einfacher ist, kann dadurch einen Teil seiner Kosten wieder hereinholen. Wichtig: Vergleichen Sie genau die Sicherheitsaspekte, die Leistungen der Anbieter und die Höhe des Verwahrentgelts.
Das EU-Vermögensregister ist ein von der Europäischen Union entwickeltes Konzept zur Verbesserung der Transparenz und Überwachung von Vermögenswerten innerhalb der EU, wie offiziell argumentiert wird.
Mit dem EU-Vermögensregister könnte das Ende der Privatsphäre der Bürger der Europäischen Union näher rücken.
Das geplante EU-Vermögensregister umfasst ein zentrales Wirtschaftliches Eigentümer-Register sowie ein verbundenes zentrales Konten- und Schließfachregister und einen zentralen Zugang zu nationalen Immobilienregistern.
Dies könnte insbesondere im Zusammenhang mit Diskussionen über eine einheitliche Vermögenssteuer oder Lastenausgleiche relevant werden.
Der Zugang zu Daten für die jeweilige zentrale Meldestelle soll neben Kontodaten, Beteiligungen und Immobilien auch Informationen über Hypotheken, Sicherheiten, elektronischen Zahlungsverkehr, Staatsbürgerschafts- und Melderegister, Sozialversicherungsregister, Waffenregister, Finanzdaten, Steuerdaten, Zoll, Datenbanken für grenzüberschreitende Reisen, Kraftfahrzeugregister und mehr umfassen. Die Datenverknüpfung soll ein bisher unbekanntes Ausmaß erreichen.
Nach dem EU-Parlament soll auch ein Vermögensregister für alle privaten Wertgegenstände ab 200.000 Euro, wie Autos, Kunst und Gegenstände in Zollfreilagern, eingeführt werden.
Die neue supranationale EU-Geldwäschebehörde AMLA soll in Zusammenarbeit mit den jeweiligen nationalen zentralen Meldestellen insbesondere Kreditinstitute und andere nichtfinanzielle Verpflichtete beaufsichtigen.
Da dies Vermögenswerte innerhalb der EU betrifft, ist eine angepasste geografische Strategie erforderlich.