Ihr Geld gehört der Bank
Wem gehört das Geld auf der Bank? – Ihnen, der Bank oder der Europäischen Zentralbank? Die Antwort wird Ihnen möglicherweise nicht gefallen: Solange Sie die Scheine und Münzen nicht in den Händen halten, sind Sie nicht der Besitzer des Geldes. Egal ob es sich um Bankguthaben oder Spareinlagen auf Festgeld-, Tagesgeld- oder Girokonten handelt, die Geldwerte darauf sind lediglich Forderungen an die Bank, die das Konto führt, und nicht Ihr persönliches Eigentum. Dies gilt auch für Sparbücher und Sparanlagen.
Grundsätzlich gilt: Ein Bankkonto, ob Giro-, Tagesgeld- oder Sparkonto, gehört Ihnen, aber das Geld darauf nicht. Alle Geldbeträge auf Konten gehören der Bank.
Das bedeutet konkret: Als Gläubiger übergeben Sie Ihr Geld der Bank, damit diese damit arbeiten kann. Im Gegenzug erhalten Sie von der Bank einen Rückzahlungsanspruch, aber nicht mehr.
Als Kontoinhaber haben Sie also den Anspruch, dass die Bank Ihnen Ihr Geld zurückzahlt. Dieser Anspruch kann verfallen, wenn die Bank beispielsweise insolvent wird.
Um große Verluste für Bankkunden zu verhindern, gibt es die sogenannte Einlagensicherung, die Geldbeträge bei der Bank bis zu 100.000 Euro schützt.
Um das Geld auszahlen zu können, hat jedes europäische Land einen Einlagensicherungsfonds. Bis 2024 sollen diese Fonds mit mindestens 0,8 Prozent aller gesicherten Einlagen des Landes bestückt sein.
Das bedeutet, dass die Geldeinlagen im deutschen Fonds deutlich geringer sind als das gesamte Vermögen der Deutschen auf Konten und in Depots. Rechnerisch ist es daher unmöglich, dass bei flächendeckenden Insolvenzen alle Bankkunden ihre Einlagen vollständig zurückerhalten.